Die Bundesagentur für Arbeit hat ihren Finanzbericht für das vierte Quartal im vergangenen Jahr 2009 vorgelegt. Aus diesem kann man ablesen, wie stark vom Instrument Vermittlungsgutschein Gebrauch gemacht wurde.
Im Jahr 2008 wurden insgesamt 49 Millionen Euro für Vermittlungsgutscheine in den Finanzergebnissen ausgewiesen.
Für das Jahr 2009 ist ein Rückgang ablesbar – nur 45 Millionen Euro wurden ausgezahlt. Wenn man sich jedoch die beiden letzten Quartale für 2008 und 2009 anssieht, so erkennt man, dass hier die gleichen Summen ausgewiesen wurden, 2008 für Q3 12 Mio. und für Q4. 13 Mio, im Jahr 2009 war es genau anders herum, also Q3 mit 13 Mio. und Q4 mit 12 Mio. Somit ist der Rückgang nur mit einer Zurückhaltung bzw. einer geringeren Nachfrage nach Vermittlungsgutscheinen in der ersten Jahreshälfte 2009 zu erklären.
Eine mögliche Ursache wäre das massiv eingesetzte Kurzarbeitergeld, das viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit bewahrte – die ansonsten einen Anspruch auf Vermittlungsgutscheine gehabt und hiervon wohl auch regen Gebrauch gemacht hätten.
Das Volumen, das für Vermittlungsgutscheine eingesetzt wurde, ist in Relation zu anderen Ausgaben verschwindend gering. So wurden für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (Eingliederungstitel und weitere Leistungen) insgesamt 16,81 Mrd. EUR eingesetzt. Alleine das Kurzarbeitergeld verschlang 2009 4,57 Mrd. Euro – und damit mehr als das doppelte, was veranschlagt war.
Bei Gesamtausgaben der Bundesagentur für Arbeit von 48,06 Mrd. Euro wirken die 45 Millionen für die Vermittlungsgutscheine noch winziger (weniger als 1 Prozent) – hier sollte man für 2010 andere Akzente setzen.
Nicht verwunderlich, dass sehr wenige Vermittlungsgutscheine eingelöst werden. Das motivierte Personal vermittelt sich selbst innerhalb von zwei Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit und die subventionierten Kurzarbeiter können wir nicht vermitteln, da sie keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben. Hinzu kommt noch, dass die Personen ohne Leistungsanspruch (z. B. im Falle einer Bedarfsgemeinschaft) auch keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben. Somit vermitteln viele Arbeitsvermittler auf Honorarbasis, also kostenpflichtig für den Arbeitssuchenden. Insgesamt rechnet sich die Vermittlung auf der Basis von Vermittlungsgutscheinen nur (ca. 1680 EURO netto), wenn man sehr viele Personen eines Berufes fortlaufend vermitteln kann. Da bieten sich Zeitarbeitsfirmen an. Die Arbeitsvermittlung ist nach unserer Einschätzung ein sehr schwieriges Geschäft, da der Großteil der Langzeitarbeitslosen auch wenig motiviert ist, freie Stellen anzunehmen. Das trifft auch für gut bezahlte Stellen zu.
Guten Tag Herr Zisick,
vielen Dank für Ihren Einblick aus dem Alltag eines Personalvermittlers.