Wir haben hier umgebaut! Sowohl das allgemeine Design (ein neues, moderneres Template wird verwendet) als auch das Logo wurden geändert. Wir hoffe, es gefällt unseren Lesern. Wichtig für uns ist vor allem, dass die Seite problemlos auf mobilen Endgeräten (iPhone, Tablet, Android-Handy, usw.) dargestellt wird. Das Logo soll den Wiedererkennungswert steigern. Und so sieht das neue Logo aus:
Autor: vermittlungsgutschein.info
Mindestlohn ist da!
Nach jahrelangen Diskussionen ist der allgemeine Mindestlohn in Deutschland nun also Wirklichkeit geworden! Seit Januar 2015 gibt es für (fast) alle Berufe (und mit nur wenigen Übergangsregelungen) einen Bruttolohn von 8,50 Euro pro Stunde. Kann man davon überhaupt leben? Oder ist der Lohn so hoch, dass Arbeitsplätze verloren gehen? Darüber streiten sich die Experten. Und in den nächsten Monaten und Jahren, sobald erste Statistiken vorliegen, wird diese Diskussion sicherlich Fahrt aufnehmen.

Hoher Bürokratieaufwand
Fakt ist, dass der Mindestlohn einiges an bürokratischem Aufwand mit sich bringt. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, alle geleisteten Arbeitsstunden zu dokumentieren. Das sollte – theoretisch – dazu führen, dass unbezahlte Überstunden der Vergangenheit angehören. Oder ist das vielleicht zu optimistisch gedacht? Wir werden sehen…
Die Überwachung des Mindestlohns wird durch den Zoll vorgenommen und wird dort zu massivem zusätzlichen Personalbedarf führen. Der zuständige Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird durch den Haushaltsgeber um 1600 neue Stellen aufgestockt, wobei die deutsche Zollgewerkschaft einen Mehrbedarf an 2500 Kontrolleuren sieht. Auf jeden Fall werden diese jedoch erst einmal ausgebildet und stehen aktuell noch gar nicht zur Verfügung – die Kontrolldichte dürfte anfangs also relativ lasch sein.
Vorteil: Einfach, verständlich – auch für Migranten
Ein klarer Vorteil des Mindestlohns ist der, dass er leicht zu verstehen ist. Keine Tarifverträge müssen von einem Hilfsarbeiter mit Migrationshintergrund mehr studiert werden um seine Rechte zu kennen (denn diese Hilfslosigkeit wurde durch Arbeitgeber bisher regelmäßig ausgenutzt). Natürlich können in solchen Verträgen höhere Löhne vereinbart werden, aber zumindest wird die ganze Sache etwas einfacher. Und Arbeitgeber, die nach Tarif bezahlen, sind ja von je her eher „seriös“ und tricksen ihre Angestellten nicht aus. Dies sieht man eher bei kleinen Firmen ohne Tarifbindung, und da besonders in einigen Branchen, die traditionell anfällig für Schwarzarbeit sind.
Auch die Ausbeutung von Praktikanten dürfte nun vorbei sein, die trotz der (angeblichen) Vollbeschäftigung und des Fachkräftemangels auch 2014 noch ein weit verbreitetes Phänomen war.
Weitere Infos auf anderen Websites
Die „offizielle“ Website der Bundesregierung zum Mindestlohn: (leider eingestellt)
Der DGB zum Mindestlohn
Die Arbeitgeberseite zum Mindestlohn
http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/DE_Mindestlohn
Der Zoll (der den Mindestlohn überwacht)
Weitere Infos
Hier finden Sie bei Balkaninvest.eu weitere Informationen zum neuen Mindestlohn und können eine interessante Diskussion verfolgen, die gerade begonnen hat.
Aktueller Stellenindex BA-X 2014
Er wird wieder einmal Zeit für eine neue Stellenindexgrafik. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland hat sich in den letzten Monaten immer weiter eingetrübt. Um so erstaunlicher ist es, dass der Stellenindex BA-X – und damit die Lage am Arbeitsmarkt – hiervon offenbar nicht berührt wurde. Der Index zeigt stabil nach oben, und das seit einem Jahr. Im Mai 2014 gab es eine deutliche Delle, aber ansonsten ist eine klare Aufwärtsbewegung erkennbar.

Zu beachten ist hierbei jedoch, dass der Stellenmarkt, wie Experten sagen, ein nachlaufender Wirtschaftsindikator ist. Auf- und Abschwünge werden also immer erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung sichtbar. Ohne in Pessimismus zu verfallen: Spätestens Anfang 2015 wird sich der Stellenmarkt in Deutschland merklich abschwächen, und dadurch auch den BA-X nach unten ziehen.
Website der Arbeitsagentur mit neuem Design
Die Bundesagentur für Arbeit hat Mitte Februar 2014 ihrer Website ein neues Design verordnet. Bei nach eigenen Angaben 430 Millionen Besuchern pro Kalenderjahr war es auch höchste Zeit, hier etwas „moderneres“ an den Start zu bringen. Den die BA-Website sah doch sehr nach altem Arbeitsamt aus. Wobei die Änderungen dann doch – zumindest auf den ersten Blick – moderat ausgefallen sind.
Responsive soll es sein
Vorstand Raimund Becker: „Ab jetzt passt sich die Bildschirmansicht dem Gerät des Nutzers an. Das so genannte Responsive Design sorgt dafür, dass sich die Ansicht jeweils ideal auf Smartphone, Tablet oder PC einstellt.“
Soweit, so gut. Unsere Test ergaben aber, dass sich die Navigation bei kleinen Geräten versteckt und an den unteren Rand des Bildschilms wandert. Da ist sie schwer zu finden. Gutes und userorientiertes Design ist das nicht. Aber immerhin besser als die alte Version.
Weitere Features geplant
Für den Jahresverlauf kündigt die BA weitere Features an. Hier soll auch der neue elektronische Personalausweis beteiligt sein, der es ja erlaubt, sich im Internet zu identifizieren. Vielleicht überlegt man bis dahin ja auch einmal, wie man das mit dem Responsive Design noch etwas benutzerfreundlicher hinbekommt.
Stellenindex BA-X verliert seit einem Jahr – langsam, aber sicher
Es wird höchste Zeit für eine aktuelle Statistik! Heute möchten wir die Entwicklung des Stellenindex BA-X vorstellen. Mit diesem Index versucht die Bundesagentur für Arbeit, das Angebot an Arbeitsplätzen auf dem deutschen Arbeitsmarkt abzubilden.

Es wird deutlich, dass sich die Situation seit einem Jahr ständig verschlechtert. Der Rückgang ist gering, aber stetig, wenngleich im letzten Monat Juni 2013 eine Verbesserung um einen Punkt zu erkennen ist. Als Trendwende kann man das jedoch noch nicht sehen, dazu müssen die nächsten Monate abgewartet werden.
Die BA interpretiert das Ergebnis folgendermaßen:
Die Kräftenachfrage ist bereits seit Anfang 2012 tendenziell rückläufig. Dies dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass sich die Unternehmen angesichts fortdauernder internationaler Konjunkturrisiken bei zusätzlichen Neueinstellungen zurückhaltender zeigen als beispielsweise noch 2010 oder 2011.
Verglichen mit den Vorjahren bewegt sich der BA-X noch immer auf einem ordentlichen Niveau. Im Januar 2010, gegen Ende der letzten Krise auf dem Arbeitsmarkt, lag er bei gerade einmal 118 Punkten, den Höchstwert der vergangenen drei Jahren erreichte er dann Ende 2011 mit 179 Punkten.
Von einem (aus Arbeitnehmersicht) sehr guten Arbeitsmarkt kann aber nicht gesprochen werden. Natürlich ist zu berücksichtigen, dass die Situation in unterschiedlichen Branchen stark voneinander abweichen mag (Fachkräftemangel). Offensichtlich wird es jedoch von Monat zu Monat schwieriger für Arbeitssuchende, eine Beschäftigung zu finden, da die Stellenangebote Ingesamt weniger werden.
2013 – AVGS nur noch mit Zertifizierung
Seit dem Beginn des Jahres ist es endgültig: mit dem AVGS dürfen nur noch Personalvermittler beauftragt werden, die eine Zertifizierung nachweisen können. Viele kleine Arbeitsvermittler dürften damit ihren Betrieb eingestellt haben und nun selbst ein Fall für die Bundesagentur für Arbeit geworden sein…
Wirksamkeit der Zertifizierung fraglich
Wir werden, sobald es hierzu erste belastbare Daten gibt, in einem ausführlichen Beitrag auf die Auswirkungen des Zertifizierungszwanges für Arbeitsvermittler eingehen. Wie sicherlich nicht nur zwischen den Zeilen gelesen werden kann, sind die Herausgeber dieses Blogs überhaupt nicht begeistert von solch bürokratischen Monstern, deren Wirksamkeit sehr begrenzt sein dürfte. Denn so werden die tatsächlichen Arbeiten, mit denen sich ein Arbeitsvermittler beschäftigt, in vielen Fällen einfach ausgelagert.
Anders gesagt: die teuren Zertifizierungsgebühren machen nur für größere Vermittler Sinn, Ein-Mann-Unternehmen (die kein Fall für die Arbeitsagentur werden möchten) werden sich diesen nun eben als Freelancer andienen. Im Prinzip führen sie ihre Geschäfte ganz normal weiter, nur die Abrechnung des AVGS wird eben über einen Dritten, d.h. den zertifizierten Mittelständler erfolgen.
Was schon mit BIO nicht funktioniert
Eine Parallele drängt sich ganz aktuell auf, wenn man die Berichterstatung zu den fälschlich ausgezeichneten BIO-Eiern verfolgt. Hier erfolgte die Zertifizierung durch sogenannte „Sachkundige Stellen“. Im rechtlichen Sinne sind dies Beliehene, also Privatfirmen, die in einem engen Rahmen hoheitliche Autorität ausüben dürfen (was man z.B. auch vom TÜV kennt).
Natürlich haben diese Privatfirmen ein Gewinninteresse, was im Falle der Bundesagentur für Arbeit nicht vorliegt (zumindest nicht so ausgeprägt). Und genau wie bei den BIO-Eiern kann man davon ausgehen, dass im Rahmen dieser Zertifizierung nicht so genau hingesehen wird, denn Zeit ist Geld – lieber zwei schnelle Zertifizierungen durchführen als eine intensive, wenn man damit am Ende das doppelte Geld verdienen kann.
AVGS wird so nicht attraktiver
So wird der AVGS bewusst noch unattraktiver gemacht, als er es ohnehin schon ist: die Sätze wurden seit Ewigkeiten nicht mehr angehoben, und die tatsächliche Praxis der Fillialen der Arbeitsagentur versucht dieses Instrument durch fehlerhafte Beratung mies zu machen. Dabei sollte die politik doch daran interessiert sein, angesichts der sich verschlechternden Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt alle Möglichkeiten zu nutzen, um Beschäftigung zu schaffen!
BA-Index im Sinkflug
Der Stellenindex BA-X, mit dem die Bundesagentur für Arbeit das Angebot an Arbeitsplätzen auf dem deutschen Arbeitsmarkt abbildet, ist in diesem Jahr kontinuierlich gesunken. Somit stehen in der Jobbörse des Arbeitsagentur, aber auch in anderen Stellenbörsen, die mit berücksichtigt werden, weniger offene Stellen zur Verfügung. Eine solche Entwicklung war angesichts der sich eintrübenden Wirtschaftslage zu erwarten. Die Arbeitskräftenachfrage im Allgemeinen und der BA-X im Besonderen werden von Volkswirten als nachlaufender Konunkturindikatore bezeichnet, da das Angebot an Arbeitsplätzen immer einige Monate hinter dem Wirtschaftswachstum „herläuft“: Bevor Firmen nennenswerte Neueinstellungen vornehmen, wird üblicherweise erst versucht, die Mehrarbeit durch Überstunden und/oder Zeitarbeit zu kompensieren.
Anders gesagt: Auch wenn die deutsche Konjunktur 2013 wieder anspringen sollte, was derzeit wenig wahrscheinlich ist, müsste mindestens ein halbes Jahr Zeit vergehen, bis auch das Angebot an tatsächlich zu besetzenden Arbeitsplätzen und damit der BA-X wieder merklich zunehmen wird.

Statstik zum AVGS/VGS-Übergang
Er ist wieder Zeit für eine neue Statistik! Die „Ablösung“ des Vermittlungsgutscheins (VGS) durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) im April 2012 stellt für den Statistiker ein Problem dar. Zumindest in der Zeit des Übergangs, in der zwar keine VGS mehr ausgegeben, wohl aber eingelöst werden können, müssen wir hier mit zwei Werten arbeiten. Der nach unserer Auffassung (erwartungsgemäß) hektisch verlaufene Wechsel zum AVGS tat ein übriges, um das Zahlenmaterial, auf dem unsere aktuelle Statistik basiert, weiter zu kontaminieren.
Doch wir wollen nicht länger warten, hier ist die erste Statistik zum AVGS! Grundlage ist wie immer die Zahl der ausgezahlten ersten Raten für eine erfolgreiche Vermittlung.

Im August 2012 erstmals mehr ausgezahlte AVGS
Die Einführung des AVGS (bzw. dessen Komponente „Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“) zum ersten April führt im Mai zu ersten Auszahlungen, da eine Auszahlung der Prämie an den Arbeitsvermittler erst nach erfolgreicher sechswöchiger Beschäftigung des vermittelten Arbeitnehmers erfolgt. Hier hat sich nichts geändert, weshalb die Statistik problemlos in der bekannten Form weiter geführt werden kann – und somit interessante Aussagen und Vergleiche ermöglichen wird, wenn wir die Entwicklung in den nächsten Monaten und Jahren weiter verfolgen werden.
Der August war der ersten Monat, in dem der AVGS den VGS überholt hat. Und da seit April keine VGS mehr ausgestellt werden, werden die letzten Altfälle des VGS bald Geschichte sein. Addiert man die ausgezahlten Vermittlungsprämien AVGS und VGS zusammen, ergibt sich folgendes Bild: Im Mai 2012 erfolgten kumuliert 2367 Auszahlungen der ersten Rate, im Juni 1692, im Juli 1390 und im August 1297. Vergleichen wir die Werte mit dem Vorjahr so wird ein deutlicher Rückgang erkennbar: im Mai 2011 wurden noch 1738 Prämien für erfolgreiche Vermittlungen ausgezahlt, im Juni 2995, im Juli 1945 und im August 2011 waren es 2109.
Wird der AVGS ausgebremst?
Diese deutlichen Unterschiede lassen sich nicht durch eine höhere Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt erklären, die es Arbeitsuchenden erleichtet, ohne fachliche Hilfe eine neue Stelle zu erhalten. Vielmehr deutet sie auf eine rigidere Praxis seitens der Bundesagentur für Arbeit bzw. der zuständigen lokalen Stellen bei der Anwendung des AVGS hin. Die dazu erschienene Denkschrift zum AVGS haben wir in einer Rezension vorgestellt. In diesem Buch finden sich zahlreiche Belege aus der Praxis für die These, dass der Einsatz des AVGS – im Vergleich zum alten Vermittlungsgutschein – massiv erschwert wird. Wird die Bundesagentur für Arbeit diese Praxis fortführen? Gerade im abklingenden Arbeitsmarkt wäre der Verzicht auf das bewährte Mittel „Vermittlung mittels Gutschein“ eine denkbare schlechte Strategie. Wir werden die Entwicklung weiter beobachten!
Buchrezension „Denkschrift zum neuen AVGS (Dorothea Hegele, Thomas Krug, Dirk Feiertag und Thomas Bloch)
Unter dem etwas sperrigen Titel „Denkschrift zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS MPAV Entwicklung seit der Instrumentenreform 2012“ wird Endes des Monats September 2012 erstmals eine umfassende Betrachtung der jüngsten Reform des Vermittlungsgutscheins in Buchform auf den Markt kommen.
Die Autoren Dorothea Hegele, Thomas Krug, Dirk Feiertag und Thomas Bloch bringen hierbei vollkommen unterschiedliche berufliche Hintergründe ein. Zwei Gemeinsamkeiten sind jedoch erkennbar: Alle leben sie in Leipzig, und alle sind mit der Reform des Vermittlungsgutscheins, der nun als Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein firmiert, nicht sonderlich zufrieden.
Bei dem Buch handelt es sich weniger um eine klassische Monographie, sondern eher um eine Mischung aus kritischen Anmerkungen, rechtlichen Synopsen und reichlich Dokumenten aus der tagtäglichen Auseinandersetzung zwischen Privaten Arbeitsvermittlern, Arbeitssuchenden und der Bundesagentur für Arbeit.
Was wird von den Autoren kritisiert? Die wichtigsten Fehlentwicklungen werden gleich zu Beginn des Buches als eine „Einführung in die Problemlage“ in Form von 12 Kernproblemen und einigen „weiteren Problemen“ abgehandelt. Ein paar Beispiele, die die Autoren aus ihrer eigenen beruflichen Praxis und durch umfangreiche Recherche ermitteln konnten:
- Die Bundesagentur für Arbeit belehre die Arbeitssuchenden, dass sie keinen Vermittlungsvertrag abschließen sollen. Dies führe zu großer Rechtsunsicherheit, denn die Arbeitssuchenden würden einen solchen Vertragsabschluss aus Angst vor Sanktionen verständlicherweise meiden. Private Arbeitsvermittler dürfen ohne Vertrag jedoch nicht tätig werden!
- Gängige Praxis sei mittlerweile eine zeitliche Beschränkung der Gültigkeit des AVGS, obwohl im Gesetz lediglich in Form einer Kann-Regelung die Möglichkeit einer solchen vorgegeben ist. Eine Anweisung von Höchstgrenzen zwischen drei und sechs Monaten durch die Bundesagentur sei nach Auffassung der Autoren „mangels Rechtsetzungskompetenz rechtswidrig und aufzuheben“.
- Auch die regionale Einschränkung, in der die Gültigkeit des AVGS auf Vermittlungen im Wohnort des Arbeitssuchenden beschränkt werden und/oder sogar Sitz des PAV die Auszahlung der Vermittlungsprämie möglich oder unmöglich machen, wird im Buch, das inklusive Anlagen 185 Seiten umfasst, kritisiert. „Gerade diese willkürliche Festlegung des Arbeits- und damit einhergehend unter Umständen auch des Wohnortes nach freiem Ermessen durch Mitarbeiter der deutschen Arbeitsverwaltung ist verfassungswidrig.“, so die Analyse des Autorenteams.
- Kritisiert wird ebenso die neue und für den Arbeitssuchenden sehr ungünstige Regelung, dass der Arbeitsbeginn in der Gültigkeitsdauer des AVGS MPAV liegen muss, wo bisher das Vorliegen einer Einstellungszusage oder die Unterzeichnung des Arbeits-vertrages ausreichend war.
Unsere Meinung zur Denkschrift zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein: Die Autoren haben diese und viele weitere Verschlechterungen gefunden. Diese werden sicherlich nicht dafür sorgen, dass über den Vermittlungsgutschein eine nennenswerte Zahl von Arbeitsuchenden eine Chance auf eine sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung erhalten wird. Der Status vor der April-Reform war in vielen Punkten sogar vorteilhafter.
Durch die Neuregelungen werden gleich zwei Gruppen belastet: Arbeitssuchenden wird ein bewährtes und relativ unbürokratisches Förderinstrument entzogen, um einen neuen Job zu finden. Und nicht zu vergessen: viele Private Arbeitsvermittler sehen sich mit massiven Existenzsorgen konfrontiert, da der AVGS oft die Haupteinnahmequelle dargestellt hat und seit der Reform massive Umsatzrückgänge unterstellt werden können – auch wenn hierzu noch keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Das Buch richtet sich an Praktiker, kritische Leistungsempfänger und ein arbeitsmarktpolitisch interessiertes Publikum. Es handelt sich nicht um eine „leichte Kost“, insbesondere Private Arbeitsvermittler werden sich über dieses neue Standardwerk freuen – denn Alternativen finden sich auf dem Büchermarkt derzeit nicht. Und das seitens der Bundesagentur für Arbeit zu Verfügung gestellte Informationsmaterial ist mangelhaft.
Die Leipziger Autoren haben einen Anstoß geliefert, um diese Problematik in die Öffentlichkeit zu bringen. Die sich gerade verschlechternde Arbeitsmarktkonjunktur wird ihren Teil dazu beitragen, dass Arbeitsmarktpolitik wieder verstärkt in den Medien aufgegriffen werden wird. Und ein sich daraus entwickelnder öffentlicher Diskurs sollte hoffentlich mit dazu beitragen, dass die Bundesagentur für Arbeit einige mehr als zweifelhafte Praktiken einstellt. Im Endeffekt könnte auch eine Nachbesserung der unklar formulierten Gesetzestexte dafür Sorge tragen, das nachweisbar wirksame Instrument „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ zum Nutzen der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder nennenswert einzusetzen.
Branchentarifbindung immer unbedeutender
Das Institut für Arbeitsmarktforschung, das zur Bundesagentur für Arbeit gehört und tiefgehende Forschung zum deutschen Arbeitsmarkt betreibt, hat eine aktuelle Übersicht zur Branchentarifbindung in Deutschland veröffentlicht. Die Daten stammen aus den Befragungen des IAB-Tarifpanels, bei denen jährlich 15.000 Betriebe befragt werden.
Interessant sind die regionalen Unterschiede: Während in Ostdeutschland bereits seit dem Jahr 2000 für weniger als 50 Prozent der Beschäftigten ein Branchentarifvertrag Anwendung findet, ist es in Westdeutschland mit 2011 54 Prozent noch bei der Mehrheit der Beschäftigten der Fall. Ein Blick auf die Grafik lässt jedoch vermuten, dass bis zum Endes des Jahrzehnts auch in Westdeutschland nur noch eine Minderheit unter der Geltung eines Branchentarifvertrags arbeiten wird.
Zu beachten ist jedoch, dass viele Unternehmen sich an den Branchentarifverträgen orientieren. 20 Prozent der in Westdeuschland und 25 Prozent der im Osten der Republik Beschäftigten arbeiteten 2011 nach Angaben des IAB in Betrieben, die sich an einem Branchentarifvertrag orientierten. Für weitere sieben Prozent der Beschäftigten im Westen und zwölf Prozent im Osten galt ein zwischen Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener Firmentarifvertrag.
